Sachkunde / Befähigte Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen (inkl. Kfz-Hebebühnen)
Erwerb der Prüffachkunde gemäß DGUV Regel 100-500
Wenn Sie ein individuelles Angebot für ein Inhouseseminar wünschen, teilen Sie uns bitte den Seminartitel, den Ort der Durchführung und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer mit.
Bitte die Firmenanschrift nicht vergessen!
Bereits ab einer Teilnehmerzahl von 5 Mitarbeitern kann sich die Durchführung eines Inhouseseminars lohnen. Wir werden uns bemühen, schnellstmöglich Ihre Anfragen zu beantworten.
Weitere Informationen zum Seminar:
Zielgruppe:
Mitarbeiter, welche an Hubarbeitsbühne, inkl Kfz-Hebebühnen, wiederkehrende Prüfungen und Wartungsarbeiten durchführen
Ziel:
Die Teilnehmer erhalten Kenntnisse und Fähigkeiten, damit sie als Sachkundige im Unternehmen für das Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden können.
Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln
- DGUV Vorschrift 1(bisher BGV A1 – Grundsätze der Prävention)
- DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500 – Hebebühnen)
- BGR 260 – besondere Anforderungen an das Heben von Personen
- DGUV Grundsatz 308-003 (bisher BGG 945 – Prüfen von Hebebühnen) durch befähigte Personen / Sachkundige
- EG Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
- Verantwortlichkeit der befähigten Person
- Arten und Aufbau von Hebebühnen (Hauptbauteile) / Sicherheitseinrichtungen
- Aufstellung, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Ausladung
- Durchführung einer praktischen Prüfung
- Nachweisführung
Abschluss:
Sachkundebescheinigung TAC Technische Akademie Chemnitz
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
2 Tage
Termine:
01. – 02.10.2026
18. – 19.03.2027
05. – 06.10.2027
Mindestteilnehmer: 5
Ab 5 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAC Technische Akademie Chemnitz
Teilnahmegebühr:
695,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen