Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Fortbildung Brandschutzhelfer
nach DGUV Information 205-023 und ASR A 2.2
Verhalten im Brandfall, Löschübungen durch die Teilnehmer
gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV und TRBS 1203 Punkt 3.1.
Wenn Sie ein individuelles Angebot für ein Inhouseseminar wünschen, teilen Sie uns bitte den Seminartitel, den Ort der Durchführung und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer mit.
Bitte die Firmenanschrift nicht vergessen!
Bereits ab einer Teilnehmerzahl von 5 Mitarbeitern kann sich die Durchführung eines Inhouseseminars lohnen. Wir werden uns bemühen, schnellstmöglich Ihre Anfragen zu beantworten.
Zielgruppe:
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Mitarbeiter aus Behörden, Mitarbeiter in Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte. Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Ziel:
Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden.
Die Arbeitsstättenregel ASR A 2.2 konkretisiert diese Zahl nun auf 5 % der Beschäftigten bzw. abweichend gemäß Gefährdungsbeurteilung.
In diesem Seminar werden die ebenso in der ASR A 2.2 beschriebenen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt, so dass die Teilnehmer im Anschluss den Brandschutzbeauftragten qualifiziert unterstützen können.
Inhalt:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen und betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandursachen und Gefahren durch Brände
- Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze
- Verhalten im Brandfall
- Grundlagen des Verbrennungs- bzw. Löschprozesses
- Brandklassen
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen / Löschgeräten
Praxis:
- Bedienen von Handfeuerlöschern
- Löschübung der Seminarteilnehmer: Ablöschen von Bränden der Brandklasse A, B, C mit Wasser und CO2
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung TAC Technische Akademie Chemnitz
Hinweis:
Das Seminar erfüllt die inhaltlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A 2.2 (6.2). Es dient auch der Fortbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz, zu dessen Erfüllung der Arbeitgeber verpflichtet ist. Der Arbeitgeber kann den Brandschutzhelfer erst bestellen, wenn er mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten nachweislich vertraut gemacht wurde.
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
1 Tag
Termine:
03.09.2026
04.02.2027
02.09.2027
Mindestteilnehmer: 6
Ab 6 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Teilnahmegebühr:
495,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen