Staatliche Anerkennung:
Die Technische Akademie Chemnitz wurde mit Bescheid (AZ: 25-4262/27/4) vom 28.03.2018 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Einrichtung zur bundesweiten Abnahme von Prüfungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 ChemVerbotsV / Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nummer 2 anerkannt.